04-09-2011, 16:40
(04-09-2011, 15:06)Ibykus schrieb: Die Kinderrechtekommission des deutsche Familiengerichtstag hatte ja immerhin mit seiner Stellungnahme zum gemSR geradezu revolutionierende Maßstäbe gesetzt. Man darf davon ausgehen, dass juristische Praxis zu deren Erkenntnis geführt hatte.
Um so peinlicher ist es, dass sie über ihre Erkenntnisse strenges Stillschweigen in ihrer grössten, wichtigsten und einflussreichsten Veranstaltung bewahren. Von 20 Arbeitskreisen und Vorträgen kein einziger, der das Thema auch nur streift. Warum dieser extrem dichte Maulkorb?
(04-09-2011, 15:06)Ibykus schrieb: Was also spricht gegen eine hoffnungsvolle Erwartung, dass auch der Unsinn des fiktiven Unterhalts wenigstens relativiert werden soll.
Gegen solche Erwartungen sprechen die Erfahrungen der letzten hundert Jahre deutsches Unterhaltsrecht. Ich vermute viel eher, dass angesichts der BVerfG-Rügen mit vereinten Kräften Tricks ausgeknobelt werden, den täglich praktizierten widerrechtlichen Schwachsinn so zu begründen, dass man sich damit in Zukunft weniger Rügen einfängt.
Lassen wir uns überraschen. Die letzten Veranstaltungen dieser Art, die Publikationen in den Fachzeitschriften und die Düsseldorfer Tabelle beschäftigen sich jedenfalls immer stärker mit der Mangelfallverwaltung. Es ist jetzt über zehn Jahre her, dass die Mangelfälle unter den Unterhaltspflichtigen die 50% überschritten haben.