(15-09-2011, 13:06)Bluter schrieb: Verstehe ich nicht:Ganz einfach: Die deutsche Rechtsprechung hat gegen Kindeswohlinteressen verstossen, indem sie einen Bestand einer "sozial-familären Beziehung" zur Voraussetzung für die Begründung von Menschenrechten und einer sozial-familiären Beziehung machte.
"Es hätte geprüft werden sollen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters nicht im Interesse des Kindeswohls läge." (Frankfurter Rundschau)
Der lapidare und ungeprüfte Vorrang der "trauten Sozial-Ehe-Familie" vor dem Recht des Kindes sein Familienleben möglicherweise auch mit dem leiblichen Vater zu pflegen, ist menschenrechtswidrig, weil er nicht zwingend im Kindeswohlinteresse liegt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #