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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#9
(15-09-2011, 13:06)Bluter schrieb: Verstehe ich nicht:
"Es hätte geprüft werden sollen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters nicht im Interesse des Kindeswohls läge." (Frankfurter Rundschau)
Ganz einfach: Die deutsche Rechtsprechung hat gegen Kindeswohlinteressen verstossen, indem sie einen Bestand einer "sozial-familären Beziehung" zur Voraussetzung für die Begründung von Menschenrechten und einer sozial-familiären Beziehung machte.
Der lapidare und ungeprüfte Vorrang der "trauten Sozial-Ehe-Familie" vor dem Recht des Kindes sein Familienleben möglicherweise auch mit dem leiblichen Vater zu pflegen, ist menschenrechtswidrig, weil er nicht zwingend im Kindeswohlinteresse liegt.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von sorglos - 15-09-2011, 13:17

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