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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#12
@sorglos

woraufich hinaus will: Dem Kindeswohl dienlich und in seinem Interesse ist es, dass es zunächst Kenntnis über seine Abstammung erlangt.
Hierzu aber in zitierter Meldung keine Silbe, sondern vom "mutmaßlichen Vater" und einem "Umgang" mit dem, was eher einen empörten Reflex auslösen dürfte ("da kann ja jeder kommen"), denn aufklärt.
Den ewig gestrigen Gestalten aus der Liga sogenannter AE ist zu viel Informationsgehalt jedoch ein Dorn im Auge, wo doch Familie dort ist, wo sie ihre Deutungshoheit vermuten.
Die zwangsläufige Folge wäre ja, dass die Vaterschafts- somit Familienvermuterei ein Ende hat und das geht gar nicht.
Man stelle sich eine eindeutige Definition des Familienbegriffes, anhand einer nachgewiesenen Abstammungslinie vor...

@lom

gerade musste ich erst mal auf´s Datum schauen, ob der Beitrag noch aus 2009 oder 2010 stammte und war positiv überrascht, als ich das heutige Datum vernahm. Big Grin
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von Bluter - 15-09-2011, 14:07

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