15-09-2011, 14:21
Abwarten, wie sich das Urteil genau liest. Aus den Pressemeldungen glaube ich zu erkennen, dass auch diesmal wieder den Gerichten indirekt der Kindeswohlbegriff um die Ohren geschlagen wurde. Dessen absichtlich opportunistische Auslegung kommt nun wie ein Bumerang zu den deutschen Roben zurück. Mal wird er -entsprechen hinformuliert- ganz nach vorne gestellt, mal wird komplett und grundsätzlich ignoriert.
Moniert wird die Radikalität, mit der Paragrafen im BGB Totalausschlüsse und Totalverweigerungen proklamieren, ohne sich um Rechte anderer oder tatsächliche Situationen des Kindes zu scheren, so wars auch bei §1626a BGB. Und nun bei §1600 BGB. Und auch im Fall Görgülü. Und und und.
Moniert wird die Radikalität, mit der Paragrafen im BGB Totalausschlüsse und Totalverweigerungen proklamieren, ohne sich um Rechte anderer oder tatsächliche Situationen des Kindes zu scheren, so wars auch bei §1626a BGB. Und nun bei §1600 BGB. Und auch im Fall Görgülü. Und und und.