15-09-2011, 14:31
@bluter
Hast ja recht mit der Abstammungsfrage. Keine Silbe. Jedoch greift das Urteil viel tiefer in den Deutungshoheitssumpf und die Mutter-Vetorechts-Leiter ein: Es kann sogar dem Kindeswohl dienlich sein, dass das Kind mit einem leiblichen Vater Umgang pflegt, der noch nicht mal der rechtliche (Zahl-)vater geworden ist.....
Wenn man das mit europäischer Nachhilfe weiterdenkt, landet man bei einer Neudefinition der Rechtsverhältnisse aus Sicht des Kindes: Mit der Geburt hat das Kind einen Anspruch auf seine Familiengemeinschaft sowohl mit der leiblichen Mutter wie dem leiblichen Vater, wie es z.B. das www.gleichstellungsmodell.de vorschlägt.
Hast ja recht mit der Abstammungsfrage. Keine Silbe. Jedoch greift das Urteil viel tiefer in den Deutungshoheitssumpf und die Mutter-Vetorechts-Leiter ein: Es kann sogar dem Kindeswohl dienlich sein, dass das Kind mit einem leiblichen Vater Umgang pflegt, der noch nicht mal der rechtliche (Zahl-)vater geworden ist.....
Wenn man das mit europäischer Nachhilfe weiterdenkt, landet man bei einer Neudefinition der Rechtsverhältnisse aus Sicht des Kindes: Mit der Geburt hat das Kind einen Anspruch auf seine Familiengemeinschaft sowohl mit der leiblichen Mutter wie dem leiblichen Vater, wie es z.B. das www.gleichstellungsmodell.de vorschlägt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #