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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#14
@bluter
Hast ja recht mit der Abstammungsfrage. Keine Silbe. Jedoch greift das Urteil viel tiefer in den Deutungshoheitssumpf und die Mutter-Vetorechts-Leiter ein: Es kann sogar dem Kindeswohl dienlich sein, dass das Kind mit einem leiblichen Vater Umgang pflegt, der noch nicht mal der rechtliche (Zahl-)vater geworden ist.....

Wenn man das mit europäischer Nachhilfe weiterdenkt, landet man bei einer Neudefinition der Rechtsverhältnisse aus Sicht des Kindes: Mit der Geburt hat das Kind einen Anspruch auf seine Familiengemeinschaft sowohl mit der leiblichen Mutter wie dem leiblichen Vater, wie es z.B. das www.gleichstellungsmodell.de vorschlägt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von sorglos - 15-09-2011, 14:31

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