27-09-2011, 10:12
Das mit den Schulden ist nicht so leicht zu beantworten. Der erste grosse Schuldenhaufen kommt mit der Vaterschaftsanerkennung und ist sogleich vollstreckbar. Wird nicht bezahlt, so kann das Kind ab 18 die Schulden selbst eintreiben. Ab dem 18. Geburtstag gilt die normale Verjährung und Verwirkung, das Thema Schulen geht also mindestens bis zum 21. Geburtstag des Kindes.
Über so lange Zeiträume kann kein Mensch planen und mit solchen Bomben im Untergrund lebt sichs auch nicht so entspannt.
Über so lange Zeiträume kann kein Mensch planen und mit solchen Bomben im Untergrund lebt sichs auch nicht so entspannt.