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Ausgewandert in die USA - Jugendamt will Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung
#29
Zitat:Ich bin der einzige in dieser Runde, der eine strittige Vaterschaftsanerkennung und DNA Test im Ausland durch gezogen hat. 4 Jahre haben die gebraucht obwohl der Botschafter sich um mein persoenliches Wohl kuemmerte.

So Jungs,

ich bin da. Erstmal keine Panik, ich habe EXAKT den gleichen Mist durch, nur ich wohne innerhalb der EU, also SCHEINBAR leichter greifbar.

Bei mir kamen sie nach 4 Jahren mit dem ganzen Prozedere und das ist jetzt seit 2005 mit dem Urteil des Amtsgerichts vollendet.
Der Unterschied bei uns: Ich hatte mit der Ollen nur ein paar Tage hier ein Techtel Maechtel im Urlaubsparadies kanarische Inseln (Spanien) und danach keinen Kontakt mehr, nur noch ueber das JA.

Erstmal zum Rechtlichen: Wichtig ist im Bezug auf den Vaterschaftstest das Land, wo der eventuelle Vater wohnt, hier also die USA. Leider weiss ich nicht so genau, ob man in den USA zu einem in Deutschland gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest gezwungen werden kann. Hier in Spanien ist das zum Beispiel nicht der Fall und man kann den Test verweigern (das Persönlichkeitsrecht ist in Spanien höher angesiedelt). damals drohte mir man dann, das man mich dann eben ohne Vaterschaftstest zum Vater erklären würde wenn ich nicht zusammen arbeiten will.
Was ich nicht wusste, wenn ich trotzdem verurteilt worden wäre zum Vatter und somit zum Unterhalt, wäre der "Titel" in Spanien nicht vollstreckbar gewesen, also machte ich dann durch diese Unwissenheit doch den Test. Treffer!
Also wurde ich RÜCKWIRKEND von 1996 an zum Unterhalt verurteilt. Einkommensbelege wurden damals NICHT von mir verlangt, im Urteil stand lediglich: "ein ausreichendes Einkommen wird vermutet".
So, dieser, ab dem Urteil 2005, bis zur Geburt RÜCKWIRKENDE aufgelistete Betrag ist 30 Jahre vollstreckbar. Der ab dem Urteil 2005 bezifferte Betrag unterliegt der normalen Verjaehrung.

1. Es muss jetzt herausgefunden werden, ob man in den USA gesetzlich gezwungen werden kann, einen Vaterschaftest zu machen. Ist dies NICHT der Fall, dann ist Rettung in Form einer Klausel nahe, die besagt, das in den USA ein deutscher Titel/Urteil OHNE Vaterschaftest NICHT vollstreckt werden kann oder man sich darauf berufen kann (muss dann mit einem Anwalt durchgezogen werden). Das ist dann mit dem "ordre puplic" zu beschreiben, der dann in Kraft tritt.

Wenn man in den USA (kommt vielleicht sogar noch auf den Bundesstaat an) sich nicht darauf berufen kann und man gezwungen werden kann einen Vaterschaftstest zu machen, auch vom Ausland angeforderten Blutgutachten, dann kan man zwar immer noch verweigern, aber dann kann man in Deutschland zum Vater erklärt werden und dieser Titel/Urteil ist dann, auch wenn Gutachten verweigert wurde, in den USA vollstreckbar.

Es ist jetzt also SEHR WICHTIG zu wissen, ob man zum Test gezwungen werden kann, oder nicht.

Wenn das letztere der Fall ist, dann bei 2. weiterlesen.

2. Durch das Haager Abkommen und das ausl. Unterhaltsabkommen, sind PRIVATE Unterhaltsschulden in den miteinender verbündeten Ländern vollstreckbar, und richtig, Deutschland mit den USA sogar seit 1965.
Das PRIVATE habe ich deshalb so dick gepostet, weil es eine spezielle Bewandniss hat, nämlich die, das der bereits vom deutschen JA bewilligte Unterhaltsvorschuss NICHT mehr privat ist, sondern auf den deutschen Staat übergegangene Forderungen sind, die NICHT im Haager Abkommen und anderen Abkommen so einfach in anderen Laendern vollstreckt werden dürfen. das ist nur dann der Fall, wenn im Vollstreckungsland, hier also die USA, dort gleiche Bedingungen herrschen, dort also auch Unterhaltsvorschuss vom Staat für Kinder beantragt und somit bezogen werden kann. Ansonsten kann die Vollstreckung ( mit einem Anwalt) verweigert werden, ausser es ist explizit im Abkommen vermerkt, was nicht der Fall ist.
Ic hefte hier mal die Laenderinfo für Vollstreckungen in Bezug Deutschland mit Spanien an, damit man sich darüber mal im Klaren ist.
Wie man dort liest, geben die dort noch den Tipp an die JAs, die in öffentliche Hand übergegagenen Ansprüche treuhänderisch wieder in private Unterhaltsschulden zu übertragen, was eigentlich illegal ist (ist denen aber wurscht).

So, und jetzt zu den nächsten Schritten:

Man sollte sich im Klaren sein, was man will oder nicht und dann die Konsequenzen daraus ziehen: Was will ich?

1. Ich will immer und ohne Probleme nach Deutschland, ich will das in der Zukunft VIELLEICHT erzeugte Kind sehen (noch ein Thema für sich wegen dem Umgang), ich will zahlen, ich kann die in Zukunft auf mich zukommenden geforderten Beträge bezahlen, ich will keinen Ärger haben.

In diesem Fall ist es einfach: kontaktiere das JA, verlange einen privaten Vaterschaftstest ( den muss der Vielleichtvater bezahlen) und warte das Ergebnis ab. Wenn Treffer, dann geforderte Einkommensbelege übersenden (mit vermögensaufstellung, ect ect.), dann Urkunde/ Titel unterschreiben und die geforderten Unterhaltsbeträge, auch die in der Vergangenheit angelaufenen, überweisen und somit ausgleichen. In der Zukunft immer die Unterhaltsbeträge bis zum 3. des Monats im voraus überweisen.
Ende des Aktes zu Punkt 1!

2. Ich kann nicht zahlen, ich will auch gar nicht, Ich brauche nicht unbedingt nach Deutschland DIREKT einfliegen (geht auch über Amsterdam z.B.), ich habe nicht nur die deutsche Staatangehörigkeit, Das Kind brauche ich nicht unbedingt sehen, die Forderungen sind unverschämt und die Drohungen seitens des JA sind ja schon als kriminell anzusehen, dem werde ich nicht nachgeben, die können mich mal, denen werde ich es zeigen, ach und überhaupt, verarschen lass ich mich nicht, ham diese nicht alle?

In diesem Fall (können auch noch andere Gründe sein), kann man es der deutschen Aparatur (JA, Gericht, Anwälten, Mutter) als im Ausland lebender Deutscher oder NICHT-Deutscher sehr sehr schwer machen und die ganze Sache über JAHRE hinauszögern ( bei mir waren es 4 Jahre bis zum Urteil und da hatte ich noch keine Ahnung). Danach, wenn es dann doch mal feststehen sollte, kann man schon Massnahmen ergreifen, das eigene Vermögen in Sicherheit zu bringen (nach Kanada z.B.) und sich arm rechnen, sodass im Endeffekt keine Vollstreckung mehr möglich ist.
In einem so frühem Stadium wie hier ist das ohne Probleme zu bewerkstelligen und man kann immer zwei Schritte der deutschen Möchtegernvollstreckungungmaschinerie voraus sein. Zeit hat man in jedem Fall genug!

Bevor es weiter geht ist jetzt ist nur die Frage:

WAS WILLST DU?

Um Antwort wird gebeten, danke!

gleichgesinnter




Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Ausgewandert in die USA - Jugendamt will Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung - von gleichgesinnter - 27-09-2011, 16:08

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