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Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen
#2
(28-09-2011, 15:03)Austriake schrieb: Gibt es irgendeinen Weg, das Geld, das ich seit Zustellung des Scheidungsantrags für die gemeinsamen Schulden alleine aufwende, zurück zu bekommen?
Ich denke nein. Denn Du schreibst selbst:
"derzeit zahle ich einen geringen Betrag aufgrund einer Einstweiligen Anordnung des FamGerichts."

Ich gehe davon aus, dass das Gericht eure Verbindlichkeiten für´s Haus/Kredit berücksichtigt hat. Ansonsten hätte es Dich zu deutlich mehr EU verdonnert.


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Nachrichten in diesem Thema
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von blue - 28-09-2011, 15:19
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von karlma - 29-09-2011, 08:23
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von blue - 28-09-2011, 21:48

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