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Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen
#3
(28-09-2011, 15:19)blue schrieb:
(28-09-2011, 15:03)Austriake schrieb: Gibt es irgendeinen Weg, das Geld, das ich seit Zustellung des Scheidungsantrags für die gemeinsamen Schulden alleine aufwende, zurück zu bekommen?
Ich denke nein. Denn Du schreibst selbst:
"derzeit zahle ich einen geringen Betrag aufgrund einer Einstweiligen Anordnung des FamGerichts."

Ich gehe davon aus, dass das Gericht Deine Verbindlichkeiten für´s Haus/Kredit berücksichtigt hat. Ansonsten hätte es Dich zu deutlich mehr EU verdonnert.

Das ist richtig für den Umfang des Trennungsunterhalts. Gemäss dem Grundsatz, dass beide Ehepartner in der Trennungsphase nicht schlechter gestellt sein dürfen als während der Ehe. Denn während der Trennungsphase ist die Ehe ja noch existent, sie endet erst mit der Scheidung.

Es ist aber doch so, dass ich (zumindest fiktiv) ihren Vermögensanteil erhöhe durch meine Zahlungen, obwohl doch mit Zustellung der Scheidungsklage de facto die Zugewinngemeinschaft endet.

Ich weiß, das ist eine Fragestellung für die Spezialisten- deshalb stelle ich sie ja hier....

Austriake

Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von blue - 28-09-2011, 15:19
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von Austriake - 28-09-2011, 15:23
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von karlma - 29-09-2011, 08:23
RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - von blue - 28-09-2011, 21:48

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