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Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ?
#1
Laut BFH sind Zivilprozeßkosten nun als außergewöhnliche Belastung
absetzbar, WENN diese höher als 6% sind UND keine Mutwilligkeit
vorliegt. Schön es wurde mir anerkannt.

BFH, Urteil vom 12.5.2011 - VI R 42/10 - Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Das nur als Info; ich habe es kapiert; einmaliger Vorgang

DAZU dürfen noch Kosten für Angehörige im Pflegeheim geltend gemacht
werden (ist bei mir auch über 6%; somit Folgejahr)
Frage: Die Steuererstattung wird mir in der nächsten Vermögensfeststellung
durch das Regime als Einkommen berechnet, was meine Unterhaltspflicht
wieder erhöhen würde; somit hätte ich wieder mehr zum Absetzen. Das
dreht sich doch hier im Kreis.
Wie versteht Ihr das ? Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler ?
Ausdrücklich erwähnt; die Steuerrückerstattung zählt zum Einkommen

Gruß
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Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Hasserfuellter - 28-09-2011, 19:58
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von blue - 28-09-2011, 22:29
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Hasserfuellter - 28-09-2011, 22:43
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von blue - 28-09-2011, 22:55
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Hasserfuellter - 02-10-2011, 21:18
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Hasserfuellter - 03-10-2011, 19:21
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Hasserfuellter - 03-10-2011, 20:21

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