30-09-2011, 23:35
Hallo zusammen ,
habe heute vom FG des Amtgerichts den (bedingten)Scheidungsantrag meiner Frau bekommen (mir vorher nicht mitgeteilt)
Frage mich nun, wie ich konkret reagieren soll/muss?
Vorgeschichte (in Kürze):
- verheiratet seit 2005 (Zugewinngemeinschaft)
-- 2 gemeinsame eheliche Kinder (also minderjährig)
-- Auszug der Ehefrau (samt Kindern) zum 01.03. 2011
-- seither regelmäßiger,zumeist problemlos gewährter Umgang mit den Kindern (2x pro Woche stundenweise, aber ohne Übernachtung)
Heute kam das Schreiben des FG zu meiner
Kenntnis, daß meine Frau PKH beantragt hat nebst Anträgen Ihres Anwalts bzgl.:
-- Gewährung der PKH, anschliessend
-- Antrag auf "einvernehmliche Scheidung" (allerdings bereits zum 01.01., also vor Ablauf des Trennungsjahres)
-- Zitat "Die Rechtsverhältnisse i.S. Ehewohnung und Hausrat seien geklärt"
--> bzgl. Hausrat haben wir eine schriftl. private Vereinbarung bereits im April geschlossen
--> bzgl. "Ehewohnung" (mein Alleineigentum) gibt es keine expl. Vereinbarung --> darf ich aus der Formulierung "..Rechtsverhältnisse geklärt.." schließen, daß sie daran keine Ansprüche geltend macht ?
Zu den übrigen "üblichen" Themen einer "einvernehmlichen Scheidung" steht im Antrag:
--> Versorgungsausgleich: wird beantragt: ist o.K.
--> Zugewinnausgleich: wird nicht erwähnt und ist damit meiner Kenntnis nach auch nicht Gegenstand des Verfahrens (?)
--> elterliche Sorge und Umgangsrecht: Das gemnsame Sorgerecht ist sicher ein Selbstgänger.Allerdings hätte ich gerne eine schriftl. Vereinbarung zum Umgangsrecht (wie auch immer)
--> Kindesunterhalt/Ehegattenunterhalt: Kindesunterhalt ist klar. Ehegattenunterhalt: ich weiss, dass d. Arbeitsagentur sie auffordert , bei 2 Kindern im KG (4 und 6 Jahre), zumindets eine TZ-Beschäftigung zu suchen. Weiß allerdings nicht, ob das auch einen Ehegattenuntehalt ausschliesst oder ob dies ggf. in einer "Einigungsvereinbarung" geregelt werden müsste
FAZIT und Fragen:
- Das FG hat mir 10 Tage Frist eingeräumt, um auf den Antrag meiner Frau auf PKH (Was habe ich damit zu tun?) und die "beabsichtigre Rechtsverfolgung" (ist das der Scheidungsantrag ?) Stellung zu nehmen.
Muß ich also innerhalb der gen. Frist mein komplettes Einverständnis zu den o.g. "Bedingungen" erklären?
Damit habe ich ein Problem, denn für mich wichtige Punkte (insbes. Umgangsrecht, Ehegattenunetrhalt) sind nicht ausreichend besprochen/gelöst.
Was soll/muß ich schnellstmöglich tun ???
Danke für Eure Geduld bis hierhin und Eure kfr. Tipps !
Jan
habe heute vom FG des Amtgerichts den (bedingten)Scheidungsantrag meiner Frau bekommen (mir vorher nicht mitgeteilt)
Frage mich nun, wie ich konkret reagieren soll/muss?
Vorgeschichte (in Kürze):
- verheiratet seit 2005 (Zugewinngemeinschaft)
-- 2 gemeinsame eheliche Kinder (also minderjährig)
-- Auszug der Ehefrau (samt Kindern) zum 01.03. 2011
-- seither regelmäßiger,zumeist problemlos gewährter Umgang mit den Kindern (2x pro Woche stundenweise, aber ohne Übernachtung)
Heute kam das Schreiben des FG zu meiner
Kenntnis, daß meine Frau PKH beantragt hat nebst Anträgen Ihres Anwalts bzgl.:
-- Gewährung der PKH, anschliessend
-- Antrag auf "einvernehmliche Scheidung" (allerdings bereits zum 01.01., also vor Ablauf des Trennungsjahres)
-- Zitat "Die Rechtsverhältnisse i.S. Ehewohnung und Hausrat seien geklärt"
--> bzgl. Hausrat haben wir eine schriftl. private Vereinbarung bereits im April geschlossen
--> bzgl. "Ehewohnung" (mein Alleineigentum) gibt es keine expl. Vereinbarung --> darf ich aus der Formulierung "..Rechtsverhältnisse geklärt.." schließen, daß sie daran keine Ansprüche geltend macht ?
Zu den übrigen "üblichen" Themen einer "einvernehmlichen Scheidung" steht im Antrag:
--> Versorgungsausgleich: wird beantragt: ist o.K.
--> Zugewinnausgleich: wird nicht erwähnt und ist damit meiner Kenntnis nach auch nicht Gegenstand des Verfahrens (?)
--> elterliche Sorge und Umgangsrecht: Das gemnsame Sorgerecht ist sicher ein Selbstgänger.Allerdings hätte ich gerne eine schriftl. Vereinbarung zum Umgangsrecht (wie auch immer)
--> Kindesunterhalt/Ehegattenunterhalt: Kindesunterhalt ist klar. Ehegattenunterhalt: ich weiss, dass d. Arbeitsagentur sie auffordert , bei 2 Kindern im KG (4 und 6 Jahre), zumindets eine TZ-Beschäftigung zu suchen. Weiß allerdings nicht, ob das auch einen Ehegattenuntehalt ausschliesst oder ob dies ggf. in einer "Einigungsvereinbarung" geregelt werden müsste
FAZIT und Fragen:
- Das FG hat mir 10 Tage Frist eingeräumt, um auf den Antrag meiner Frau auf PKH (Was habe ich damit zu tun?) und die "beabsichtigre Rechtsverfolgung" (ist das der Scheidungsantrag ?) Stellung zu nehmen.
Muß ich also innerhalb der gen. Frist mein komplettes Einverständnis zu den o.g. "Bedingungen" erklären?
Damit habe ich ein Problem, denn für mich wichtige Punkte (insbes. Umgangsrecht, Ehegattenunetrhalt) sind nicht ausreichend besprochen/gelöst.
Was soll/muß ich schnellstmöglich tun ???
Danke für Eure Geduld bis hierhin und Eure kfr. Tipps !
Jan