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Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ?
#2
@jvstpauli
Offensichtlich gehts zunächst um die Prozesskostenhilfe (PKH) - die heisst neuerdings Verfahrenskostenhilfe (VKH). Der Punkt der Angelegenheit ist einfach, dass Du aus nachehelicher Solidarität genau dafür aufkommen musst, wenn ihr die zugesprochen wird. Deshalb ist es das Beste, dem Gericht einen guten Grund zu liefern, die VKH nicht zu gewähren.

Die "beabsichtigte Rechtsverfolgung" ist einer anderer Term für "Rechtsvertretung". In Scheidungsangelegenheiten gibts einen Anwaltszwang, was Dir die Pflicht auferlegt, einen Anwalt zu bezahlen, damit dieser in Deinem Namen mit dem Gericht spricht (oder Briefe austauscht). Das Gericht erwartet mit anderen Worten, dass Du einen Rechtsanwalt benennst - das ist in diesem Fall auch zu empfehlen.

Grundsätzlich sieht das Ganze für mich aber so aus, als ob da ein Anwalt mit oder ohne Wissen seiner Mandantin vorgeprescht wäre. Wie kann man denn einen Antrag auf "einvernehmliche Scheidung" vor Ablauf der Trennungszeit stellen, ohne den Ehegatten einzubeziehen ? Hier empfiehlt es sich schnellsten mit der getrennten aber noch angetrauten Kontakt aufzunehmen, um die Sache ins Reine zu bringen, bevor da etwas eskaliert, was man auch friedlich lösen kann.

https://t.me/GenderFukc
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RE: Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? - von Petrus - 01-10-2011, 00:28

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