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Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ?
#3
Hallo jvstpauli,

letztendlich geht es mit deiner Stellungnahme um deine grundsätzliche Zustimmung zum angestrebten Verfahren, auch hinsichtlich des angestrebten Termins.
Herrscht hierüber Einvernehmen (Scheidungswunsch, Trennungszeitpunkt, wenn wichtig, Stellung beziehen, wenn unwichtig, bleiben lassen oder das dir wichtige anführen), keine Stellungnahme abgeben oder Frist einhalten.

Die o.g. Bedingungen sollen dem Gericht sagen, dass der Ehescheidung nichts mehr im Wege steht - eine Gattin will den Schlussstrich zeitnah gezogen wissen.
Deiner geäußerten Unkenntnis folgend gibt es aber noch Themen die offen sind.

Wenn die Ehewohnung bereits vor der Ehe dir gehörte, wird sie es auch weiterhin und sie kann hieraus keine Rechtsansprüche ableiten, allerdings steigt mit deinem Wohnwertvorteil (Mietkostenersparnis) deine Leistungsfähigkeit bzgl. Unterhalte.

Ein vernünftige Btereuungs- oder Umgangsregelung zu treffen war mir mein größtes und erstes Anliegen, deines offenbar nicht und so habt ihr euer Modell wie es ist über ein halbes Jahr augenscheinlich einvernehmlich praktiziert. Es ist nachvollziehbar, dass die Mutter davon ausgeht, dass so alles i.O. ist.

Ich bin immer wieder ein wenig erschüttert, wenn Väter Formulierungen übernehmen wie: "seither regelmäßiger,zumeist problemlos gewährter Umgang mit den Kindern (2x pro Woche stundenweise, aber ohne Übernachtung)"
Das Umgangsrecht ist kein Recht des betreuenden Elternteils, auf launische Zuteilung von Kind und nichtbetreuendem Elternteil, sondern ein Recht derjenigen, die es direkt betrifft und die Pflicht derjenigen, die es auszuüben ermöglichen müssen (beide Eltern)!
Am Kindesalter gemessen, steht Übernachtungen an mindestens jedem zweiten Wochenende nichts entgegen, entsprechende Gründe wären glaubhaft darzulegen. Zudem gehören entsprechend die Ferien gleichmäßig aufgeteilt.

Zum nachehelichen Unterhalt (hier: Betreuungsunterhalt) kann man sich erst detailliert auslassen, wenn man alle Fakten vorliegen hat und da scheint es angebrachter eine Rechtsvertretung einzuschalten, als hier alles in die Öffentlichkeit zu tragen.
Ob eine Scheidungsfolgevereinbarung einem Beschluss vorzuziehen ist, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen, es kommt auch hier auf die Bereitschaft beider Beteiligten an.
Grundsätzlich aber ist zu sagen, dass die Ehedauer nicht von langer Dauer ist, die Kinder bereits fremdbetreut werden und in absehbarer Zeit die Grundschule ansteht.
Tipp: Kümmere dich mit, um Anmeldung in Schule sowie ggf. anschließende Betreuung (wenn keine verlässliche Ganztagsschule).
Prüfe was möglich ist, bezgl. Abholung und anschließende Betreuung durch dich oder vertrauensvolle und zuverlässige Angehörige.
Je mehr der Mutter durch möglichst wenige Dritte abgenommen werden kann, je besser für sie, sich in Eigenverantwortung auszuleben.
Je besser die Kommunikation zwischen euch, je günstiger der Scheidungsverlauf, je mehr anwaltliche Schriftwechsel, je mehr Konfliktpotential (persönlicher Erfahrungswert, nicht gesichert).
Erwäge hierzu auch eine zeitnahe außergerichtliche Mediation.

Warum kommst du eigentlich erst jetzt aus dem Knick, wenn ihr doch bereits seit 01.03.2011 getrennt lebt?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? - von Bluter - 01-10-2011, 08:28

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