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Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ?
#5
@Hasserfüllter

Tendenziell hast du Recht. Tatsächlich kannst du sowohl die Prozesskosten als auch den Elternunterhalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies führt zwangsläufig zu einer höheren Steuererstattung welche widerum als Einkommen zu werten ist und deine Unterhaltslast erhöht. Da würde man sich natürlich sinnfrei im Kreis drehen.

Du zahlst Unterhalt und machst diese Zahlungen bei der Steuer nach §§ 33/33a EStG als außergewöhnliche Belastung geltend. Dafür erhältst du eine Steuerrückerstattung. Würde diese Steuerrückerstattung nun bei deiner Leistungsfähigkeit berücksichtigt, müsstest du Unterhalt auf Unterhalt bezahlen - und das ist natürlich vollständig unsinnig (quasi ein Perpetuum mobile; vom Sozialhilfeträger vielleicht gewünscht, aber deren Intelligenzquotient tendiert ohnehin meistens zwischen Raumtemperatur und mathematisch infinitesimal kleinen Größen). Da die Unterhaltszahlungen unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt werden (jedenfalls nicht beim gleichen Unterhaltsberechtigten), sind auch die Steuerrückerstattungen nicht zu berücksichtigen.

Das OLG Celle hat es zumindest geschafft, dies in seinen Leitlinien zu verwursten:

Zitat:1.7 Steuererstattungen und Steuernachzahlungen sind in der Regel in dem Kalenderjahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen und auf die einzelnen Monate umzulegen. Soweit Erstattungen auf Aufwendungen beruhen, die unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sind, bleiben auch die Steuererstattungen außer Betracht.

Würd' ich die Spitzbuben in der nächsten Verhandlungsrunde mal mit der dicken Nase drauf stoßen und um Feedback bitten...



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Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Hasserfuellter - 28-09-2011, 19:58
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von blue - 28-09-2011, 22:29
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Hasserfuellter - 28-09-2011, 22:43
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von blue - 28-09-2011, 22:55
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Baum - 02-10-2011, 02:27
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Hasserfuellter - 02-10-2011, 21:18
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Hasserfuellter - 03-10-2011, 19:21
RE: Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? - von Hasserfuellter - 03-10-2011, 20:21

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