02-10-2011, 21:28
(02-10-2011, 21:08)Zahlknecht schrieb: Unterm Strich blieben mir 563,88€ übrig.Könnte die für die Angellaufenden Unterhaltsschulden von diesen Betrag auch noch Pfänden?
Nein, sobald du ausgezogen bist geht das nicht mehr und auch vorher geht es nicht so leicht - dazu müsste man dir nachweisen, dass du vom Geld deiner Frau lebst.
Mach beides: Am Tag der Ummeldung sofort zur ARGE gehen und dann Abänderungsklage einreichen. Wobei letzteres auf das alte Mantra hinausläuft, das du nun selbst kennengelernt hast: Den Anforderungen des Unterhaltsrechts kann man nicht entsprechen, weder im Guten noch mit Bemühungen noch auf andere Weise. Es gilt, sich von Anfang an darauf einzurichten.
Pass auf, dass du jetzt nicht mit Alkohol o.ä. anfängst. Du hast zum Glück schon das einzig richtige getan, nämlich zum Arzt gegangen.