02-10-2011, 22:07
(02-10-2011, 21:28)p schrieb: Mach beides: Am Tag der Ummeldung sofort zur ARGE gehen und dann Abänderungsklage einreichen. Wobei letzteres auf das alte Mantra hinausläuft, das du nun selbst kennengelernt hast: Den Anforderungen des Unterhaltsrechts kann man nicht entsprechen, weder im Guten noch mit Bemühungen noch auf andere Weise. Es gilt, sich von Anfang an darauf einzurichten.Möchte nicht das die ARGE an meiner Frau gehen und von ihren 770,-€ Verdienst noch was abziehen.
Pass auf, dass du jetzt nicht mit Alkohol o.ä. anfängst. Du hast zum Glück schon das einzig richtige getan, nämlich zum Arzt gegangen.
Nö mit Alkohol habe ich noch keine Probleme was mir auffällt ist das ich mich Selbst Verletze.