03-10-2011, 15:22
Hast du eigentlich einen Anwalt? Du weisst, dass im Verfahren Anwaltspflicht herrscht?
Wenn in den von der Gegenseite nicht genannten Punkten Regelungsbedürfnis siehst, kannst du im Verfahren nach Belieben Anträge dazu stellen. Es wird also nicht nur das verhandelt, was die Gegenseite für verhandelswert hält, sondern das was von beiden Seiten beantragt wird. Zum Umgangsrecht könnte das bedeuten, dass du eine Umgangsregelung aussergerichtlich vorschlägst und die bei Ablehnung als Antrag ans Gericht schickst. Auch ein gegenseitiger Ehegattenunterhaltsverzicht könnte formuliert werden.
Wenn in den von der Gegenseite nicht genannten Punkten Regelungsbedürfnis siehst, kannst du im Verfahren nach Belieben Anträge dazu stellen. Es wird also nicht nur das verhandelt, was die Gegenseite für verhandelswert hält, sondern das was von beiden Seiten beantragt wird. Zum Umgangsrecht könnte das bedeuten, dass du eine Umgangsregelung aussergerichtlich vorschlägst und die bei Ablehnung als Antrag ans Gericht schickst. Auch ein gegenseitiger Ehegattenunterhaltsverzicht könnte formuliert werden.