05-10-2011, 14:20
Jungs, ein richtig geiler Thread. Weiter so!
Auch ich habe meine Erfahrungen gemacht, die da wären:
Abgelaufenen Reisepass gehabt, Flug von Gran Canaria nach Eindhoven (Niederlande, Ryanair) gebucht. Am CheckIn in Gran Canaria wollte der erst meinen abgelaufenen Reisepass nicht anerkennen (Perso hatte ich nicht). Habe daraufhin erwähnt, das er noch nicht ein ganzes Jahr abgelaufen ist und somit gerade noch gültig ist. Er telefonierte kurz und liess es sich bestätigen, sendete mich aber zur Sicherheit zum Ryanair Schalter. Die dortige Dame schaute sich den Reisepass an und sagte mir, normalerweise müsste ich nach Deutschland fliegen, dann darf ich damit fliegen. Ich sagte ihr, das ich ja nach Deutschland will, aber wegen dem Preis lieber über Eindhoven fliege und habe ihr meine Bahnticket von Amsterdam nach Deutschland gezeigt (online gebucht und ausgedruckt).
Das hat sie dann verstanden und dem Typen am CheckIN Bescheid gegeben, das ich mitdarf.
Rückwärts habe ich dann schon einen VORLÄUFIGEN Personalausweis gehabt und bin von Deutschland aus nach Gran Canaria geflogen OHNE Probleme. Den richtigen Ausweis habe ich mittlerweile auch schon und habe ab jetzt 10 Jahre Ruhe und kann innerhalb der EU reisen wohin ich will.
Und jetzt noch ein Tipp: Wegen Unterhaltsschulden/Unterhaltsflucht wird man NICHT im SIS gespeichert, auch dann nicht, wenn Staatanwalt eine Suche startet, weil er den Grund angeben muss und Unterhaltsflucht nicht Gegenstand im SIS ist.
gleichgesinnter
Auch ich habe meine Erfahrungen gemacht, die da wären:
Abgelaufenen Reisepass gehabt, Flug von Gran Canaria nach Eindhoven (Niederlande, Ryanair) gebucht. Am CheckIn in Gran Canaria wollte der erst meinen abgelaufenen Reisepass nicht anerkennen (Perso hatte ich nicht). Habe daraufhin erwähnt, das er noch nicht ein ganzes Jahr abgelaufen ist und somit gerade noch gültig ist. Er telefonierte kurz und liess es sich bestätigen, sendete mich aber zur Sicherheit zum Ryanair Schalter. Die dortige Dame schaute sich den Reisepass an und sagte mir, normalerweise müsste ich nach Deutschland fliegen, dann darf ich damit fliegen. Ich sagte ihr, das ich ja nach Deutschland will, aber wegen dem Preis lieber über Eindhoven fliege und habe ihr meine Bahnticket von Amsterdam nach Deutschland gezeigt (online gebucht und ausgedruckt).
Das hat sie dann verstanden und dem Typen am CheckIN Bescheid gegeben, das ich mitdarf.
Rückwärts habe ich dann schon einen VORLÄUFIGEN Personalausweis gehabt und bin von Deutschland aus nach Gran Canaria geflogen OHNE Probleme. Den richtigen Ausweis habe ich mittlerweile auch schon und habe ab jetzt 10 Jahre Ruhe und kann innerhalb der EU reisen wohin ich will.
Und jetzt noch ein Tipp: Wegen Unterhaltsschulden/Unterhaltsflucht wird man NICHT im SIS gespeichert, auch dann nicht, wenn Staatanwalt eine Suche startet, weil er den Grund angeben muss und Unterhaltsflucht nicht Gegenstand im SIS ist.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum