05-10-2011, 14:45
(05-10-2011, 14:19)harzer schrieb: Ich frage mich nun, was da jetzt im weiteren Verlauf auf mich zu kommt.
Das hängt vom Engagement des Beistands ab.
Mindestens kommen jetzt in relativ engen Abständen Auskunftsbegehren und Aufforderungen, aber nichts darüber hinaus.
Maximal wirst du flott verklagt. Alle Zwischenstufen sind möglich. Du stehst dem Arbeitsmarkt jetzt allerdings nicht zur Verfügung. Wenn das Jugendamt nochmal mit Forderungen kommt, schreibst du das denen und legst einen Nachweis bei. Wenn sie nichts schreiben, brauchst du auch nichts vorlegen, schliesslich existiert kein Titel und kein laufendes Verfahren. Bei Fällen wie deinem tippe ich auf eher geringes Engagement des Jugendamtes. Erst ALG 2, dann nachweislich krank, da sind denen die Aussichten zu gering, etwas aus dir herauszuholen. Ich hoffe trotzdem, dass deine Gesundheit wiederkommt.
Wieso Umgangsblockade? Immer schon? Welche Verfahren liefen dazu bereits? Hast du aufgegeben?