(05-10-2011, 14:45)p schrieb: Du stehst dem Arbeitsmarkt jetzt allerdings nicht zur Verfügung.
Bedeutet das, daß solange ich krank geschrieben bin, auch definitv keine Unterhaltsrückstände auflaufen? Oder ist das, wie so oft im freien Ermessen der richtenden Juristinnen?
(05-10-2011, 14:45)p schrieb: Wieso Umgangsblockade? Immer schon? Welche Verfahren liefen dazu bereits? Hast du aufgegeben?
Aufgegeben habe ich zumindest vorläufig, da ich dem Kampf derzeit nicht standhalte. Solange ich mit der Mutter zusammen lebte, habe ich meine Tochter betreut. Mutter ging Karriere und Weiterbildung nach. Als sie `nen Neuen fand zog sie zu ihm, und ich war vorerst alleinerziehender Vater. Nach einigen Monaten fiel ihr wohl ein, doch noch etwas vergessen zu haben. Sie klagte auf alleiniges Sorgerecht und wollte unsere Tochter zu sich nehmen. Im ersten Termin erhielt sie eiligst das ABR. Der Rest wird wohl später folgen, wie ich die Sache einschätze. Seit diesem Tag lebt meine Tochter nunmehr nicht mehr bei mir und jeglicher Umgang wird blockiert. Die Verfahrensbeteiligten unterstützen diese Blockade nach Kräften, natürlich nicht ohne mich zuvor allseits als fürsorglichen und liebevollen Vater gelobt zu haben. Das übliche Spiel eben, die Kleine soll erst einmal entfremdet werden. Anfangs wurde mir mal von der Gegenseite 14tägiger begleiteter Umgang 1 Stunde angeboten. Darauf hab ich dann doch verzichtet.
(05-10-2011, 14:47)blue schrieb: Es kann passieren, aber auch nicht.
Ist ja wie im richtigen Leben. Kein Verlaß auf garnichts.:-)