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Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2
#7
(05-10-2011, 22:58)Camper1955 schrieb: Wenn sich nun das Jugendamt das nächste mal rührt, kannst Du schreiben, dass Du einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung gestellt hast.

Schick eine Kopie der Bestätigung mit, Dann kommt das Jugendamt erst gar nicht in Versuchung, dich zur Arbeitssuche aufzufordern, oder Dir ein fiktives Einkommen zu unterstellen.

gibt es dazu Gesetze oder wie kommst du darauf?
Was ist denn wenn man 30 oder 40 Prozent Schwerbehinderung hat, braucht man dann keine Bewerbungen zu schreiben wenn man arbeitslos ist?

Gleichberechtigung für Väter im Familien(un)recht!
Keine Kinder mehr für Deutschland bei derzeitigem Familien(un)recht!
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Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von harzer - 05-10-2011, 14:19
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von p__ - 05-10-2011, 14:45
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von p__ - 05-10-2011, 20:23
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von blue - 05-10-2011, 14:47
RE: Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 - von Zausel - 05-10-2011, 23:47

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