06-10-2011, 00:10
(05-10-2011, 22:45)jvstpauli schrieb: Würde mich trotzdem sehr über Antworten/Tips zu meinem vorhergehenden Posting freuen!Du schreibst in Rätseln!
Anwaltspflicht ist klar. Aber wir können Dir keine Hinweise geben, wenn z.B. nicht bekannt ist, ob Deine Ex-Geliebte von Dir lebt oder vom Staat derzeit unterstützt wird.
Der formaljuristische Kram ist ziemlich uninteressant, wenn nicht bekannt ist, wovon Dame zur Zeit lebt.
1. Wenn noch nicht Staat für irgendjemanden aufkommt, dann ihr beide selbst entscheiden könnt.
2. Wenn Staat für einen für euch aufkommt, dann Stress!
Eine Rechtsvertretung benötigst Du auf jeden Fall!