06-10-2011, 12:10
Ist für die Leute relevent, die mobil bleiben wollen/müssen und deshalb öfter Schengen-Grenzen überqueren müssen.
Also muss man seine Erwerbstätigkeit so gestalten, dass man offiziell unter dem Pfändungsfreibetrag des jeweiligen Landes bleibt.
Also muss man seine Erwerbstätigkeit so gestalten, dass man offiziell unter dem Pfändungsfreibetrag des jeweiligen Landes bleibt.