(06-10-2011, 11:15)FreiHerr schrieb: ...
Verstehe ich nicht... Wohnsitz - wo? In DE?
Dann bist Du postalisch erreichbar, mit allem was dran hängt: Ladungen, JA-Post, Mahnungen, Säumnisurteile usw..
Ich bin doch nicht bloed.
Nie in D aber in Polen, Singapore oder Thailand.
Wenn ich mich heute in D anmelden wuerde, dann stuende in zwei Tagen der GV vor der Tuer.
Woher ich das weiss???
Weil ich mich im Oktober letzten Jahres dort anmeldete und ich es so erlebte. Brauchte einen neuen Perso
Hab dann bei der Gelegenheit auch einen Job gemacht...
Dann natuerlich ganz schnell die Biege gemacht, nach England, war schoen da, schoen kalt.
Al Bundy, kann nicht alles schreiben...
(06-10-2011, 12:10)MitGlied schrieb: ...
Also muss man seine Erwerbstätigkeit so gestalten, dass man offiziell unter dem Pfändungsfreibetrag des jeweiligen Landes bleibt.
Ich gestalte meine Erwerbstaetigkeit so, dass ich moeglichst viel verdiene, ohne es an die bekannte grosse Glocke zu haengen. Ich muss ja auch fuers Alter vorsorgen.
Da ich es selbst verdiene, betrachte ich es als ehrlich erworben.
Wenn andere mir Schulden andichten, weil sie angeblich Veranstaltungen in D inszenierten, zu denen sie mich zwar eingeladen haben, ich aber leider keine Zeit hatte zu erscheinen, zwecks Beschaffung von Geld fuer Lebensunterhalt, dann sollen sie auf dem Mist sitzenbleiben.
Das betrifft auch andere Forderungen, die ich nicht aktiv verursacht habe.
Da kann ja jeder kommen und mir die Knarre an den Kopf halten, um meine Kohle zu bekommen. Das ist mir auch mal passiert und hat auch nicht funktioniert.
Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."