09-10-2011, 01:56
Hast du mal mit einem Steuerberater deines Vertrauens darüber gesprochen? Ggf. kannst du die Bude über einen Treuhänder, welcher auch im Offshore-Bereich tätig ist, loswerden. Oftmals lassen sich Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien auch ausserhalb des BaFin-Raumes abwickeln. Hier geht es u.U. ja um eine Summe im sechstelligen Bereich.
Du kannst den Verkaufserlös aber auch verbrennen, verzocken oder im Puff verbraten. Was will der Sozialhilfeträger/dein Gläubiger denn machen? Dich wegen dem 170er anzeigen, in Bezug auf Elternunterhalt? Juristisch möglich, aber unwahrscheinlich - schlußendlich ist der ja schin beim KU schwierig. Du hasst doch die BRD, dann geh' doch für den Bananen-Drecksstaat in den Bau! Aber das wirst du nicht, denn in deiner Situation ist das alles andere als einfach, selbst wenn du es wolltest. Aus dem Knast heraus zahlst du sicherlich auch keinen Unterhalt.
OK, ich beziehe mich hier auch auf die Primärliteratur deines Vorposters, welcher mir brauchbare Vorsorgemaßnahmen (viele Dinge, welche für den Kindesunterhalt gelten, gelten auch für den Elternunterhalt) eröffnet hat. Jeder muss seine eigenen Erfahrungen machen.
Was für viele hier die Exe mit ihren Helferinnen ist, ist für dich der Sozialhilfeträger wessen Sachbearbeiter noch dümmer sind als die vom Jugendamt. Du hast es eher mit einem kleinen Gegner zu tun.
Ich glaube, dass du eher progressiv und weniger strategisch denkst.
Steht die Bude schon zur Zwangsversteigerung oder darfst du die noch selbst verkaufen? Wenn du sie selbst verkaufst, so wird dir der Kaufbetrag wahrscheinlich von der dem Käufer kreditzugehörigen Bank überwiesen. Vielleicht kannst du mit dem zuständigen Bankberater des Käufers sprechen, dass er es dir über mehrere Wochen hinweg in Slots überweist. Dann kannst du es sukkzesive besser bar abheben. Klingt komisch, hat aber bei einem Kumpel (mit 30 zweimal geschieden) schon funktioniert.
Du kannst den Verkaufserlös aber auch verbrennen, verzocken oder im Puff verbraten. Was will der Sozialhilfeträger/dein Gläubiger denn machen? Dich wegen dem 170er anzeigen, in Bezug auf Elternunterhalt? Juristisch möglich, aber unwahrscheinlich - schlußendlich ist der ja schin beim KU schwierig. Du hasst doch die BRD, dann geh' doch für den Bananen-Drecksstaat in den Bau! Aber das wirst du nicht, denn in deiner Situation ist das alles andere als einfach, selbst wenn du es wolltest. Aus dem Knast heraus zahlst du sicherlich auch keinen Unterhalt.
OK, ich beziehe mich hier auch auf die Primärliteratur deines Vorposters, welcher mir brauchbare Vorsorgemaßnahmen (viele Dinge, welche für den Kindesunterhalt gelten, gelten auch für den Elternunterhalt) eröffnet hat. Jeder muss seine eigenen Erfahrungen machen.
Was für viele hier die Exe mit ihren Helferinnen ist, ist für dich der Sozialhilfeträger wessen Sachbearbeiter noch dümmer sind als die vom Jugendamt. Du hast es eher mit einem kleinen Gegner zu tun.
Ich glaube, dass du eher progressiv und weniger strategisch denkst.
Steht die Bude schon zur Zwangsversteigerung oder darfst du die noch selbst verkaufen? Wenn du sie selbst verkaufst, so wird dir der Kaufbetrag wahrscheinlich von der dem Käufer kreditzugehörigen Bank überwiesen. Vielleicht kannst du mit dem zuständigen Bankberater des Käufers sprechen, dass er es dir über mehrere Wochen hinweg in Slots überweist. Dann kannst du es sukkzesive besser bar abheben. Klingt komisch, hat aber bei einem Kumpel (mit 30 zweimal geschieden) schon funktioniert.