09-10-2011, 21:01
p schrieb:.... Aber du weisst ja, wie leicht es ist, einem den Selbstbehalt aus tausend anderen Gründen zusammenzustreichen.*lächel* ...
und wenn man mit dem Zusammenstreichen Skrupel hat (unterstellen wir das einmal einfach), dann ist es für die deutsche Familiengerichtsbarkeit genauso einfach, Dir Unmögliches was die Anforderungen zur Erwerbsobligenheit angeht, abzuverlangen.
Schlafen und regenerieren gehören jedenfalls nicht zu Deinen Verpflichtungen!
Krank ist nur, wer seinen Kopf unter dem Arm trägt und wem Moos auf dem Rücken wächst.
Freu Dich .....