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Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ?
#2
(11-10-2011, 13:23)tiefengrund schrieb: Wenn ich es auf eine gerichtlche Vaterschaftsfeststellung ankommen lasse, muss ich dann eventuelle Kosten selbst tragen ?

Ja, wenn sich herausstellt dass du der Vater bist. Schulden werden normalerweise nicht berücksichtigt. Wenn da eine Chance besteht, dann nur für Betreuungsunterhalt und niemals für Kindesunterhalt. Man wird dir sagen, dass es auch ein Gebrauchtwagen tut und Schaffung deines Autoeigentums nicht zu Lasten der armen Mutterkind-Einheit gehen darf.

Die Aussage des Jugendamtes entpsricht den Tatsachen.
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RE: Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? - von p__ - 11-10-2011, 18:31
RE: Anrechnung von Schulden auf den Selbstbehalt ? - von Hasserfuellter - 11-10-2011, 19:59

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