Geld in der Praxis verschwinden zu lassen, ist sicherlich möglich - und wenn es in einer Holzkiste irgendwo im Wald ist.
Das Problem des fiktiven Einkommens ist ja bekannt. Aber was ist, wenn ein Gericht oder irgendeine Körperschaft des öffentlichen Rechts feststellt, dass man 100 000,00 EUR auf der Bank hat? Natürlich soll man dann Unterhalt aus Vermögen bezahlen.
Man kann das Geld aber auch von der Bank holen und im Kamin verfeuern. Schon ist das Geld weg.
Was macht dann der Familienrechts-Gläubiger? Soll man dann Unterhalt aus fiktivem Vermögen zahlen oder kommen die regelmäßig direkt mit dem 170er um die Ecke?
Richter: "Wo sind den die 100 000,00 EUR?"
Zahlesel: "Sind wech..."
Und nun?
Das Problem des fiktiven Einkommens ist ja bekannt. Aber was ist, wenn ein Gericht oder irgendeine Körperschaft des öffentlichen Rechts feststellt, dass man 100 000,00 EUR auf der Bank hat? Natürlich soll man dann Unterhalt aus Vermögen bezahlen.
Man kann das Geld aber auch von der Bank holen und im Kamin verfeuern. Schon ist das Geld weg.
Was macht dann der Familienrechts-Gläubiger? Soll man dann Unterhalt aus fiktivem Vermögen zahlen oder kommen die regelmäßig direkt mit dem 170er um die Ecke?
Richter: "Wo sind den die 100 000,00 EUR?"
Zahlesel: "Sind wech..."
Und nun?