11-10-2011, 19:59
Bei mir (Elternunterhalt) MÜSSEN Schulden die VOR der Rechtswahrungsanzeige
bestehen anerkannt werden. Hat Die Richterin nicht interessiert.
Ich mußte rückwirkend die Tilgung einer vermieteten Wohnung hälftig
nachzahlen; 2 Jahre
Recht und Gesetz sind in der BRD nicht gleichzeitig Rechtssprechung.
Keine Revision zugelassen
bestehen anerkannt werden. Hat Die Richterin nicht interessiert.
Ich mußte rückwirkend die Tilgung einer vermieteten Wohnung hälftig
nachzahlen; 2 Jahre
Recht und Gesetz sind in der BRD nicht gleichzeitig Rechtssprechung.
Keine Revision zugelassen