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Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
#8
Nach zwei völlig erfolglosen Verfahren incl. der beiden Hausdurchsuchungen (nach was haben sie gesucht? Bargeld? Wie lief das ab) sowie der EV hat das Gesockse wohl etwas die Lust verloren, das Spiel ein Drittes Mal durchzuziehen, um zum Schluss so deppert die wie ersten beiden Mal dazustehen. Auch Terrorinstrumente gegen Väter nutzen sich ab.

Hinsichtlichtlich Unterhaltspflichtverletzung kann es theoretisch bis zum Ende der Verjährungsfrist immer wieder zu neuen Verfahren kommen, auch wenn kein laufender Unterhalt mehr existiert. Sorge dafür, dass zivilrechtlich mit dem Ende der laufenden Verpflichtungen keine Titel mehr herumfahren und bereite die Privatinsolvenz vor. Auch wenn keinen grossen Unterscheid mehr für dich ausmacht, mach es: Das kostet den Staat nochmal Geld und Aufwand. Immer so verhalten, dass der Urheber des Unterhaltswahns das Maximum an Kosten und Aufwand hat.
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RE: Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht - von p__ - 19-10-2011, 15:14

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