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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#3
Das Jugendamt ist als Vertreterin der Ex raus, kann aber als Vertreter seiner selbst wegen der übergegangenen Ansprüchen weiter gegen dich vorgehen. Formal gesehen ist es jetzt nicht mehr der Beistand, sondern die Unterhaltsvorschusskasse, die sich mit dir beschäftigt. Wenn keine entsprechende Vereinbarung besteht, würde ich dort auch nicht mit Einkommensmeldungen aufkreuzen.

(20-10-2011, 16:52)trefad schrieb: Hab ich übrigens Chancen, dass das JA mich vergisst und die Schulden, die sie mir anhängen wollen verjähren? Ich hab von Leuten gehört, die nie aufgefordert wurden, Rückzahlungen zu leisten.

Darauf haben nur Fälle eine Chance, wo von vornherein keine Chance auf Rückzahlung besteht. Wenn jemand zum Beispiel zehn Jahre lang pleite und ohne Erwerbsarbeit ist. Dann halten sich die Anstrengungen der Unterhaltsvorschusskassen in Grenzen. Bei den läppischen 20-30%, wo das Geld dann auch eingetrieben werden kann, rutschen erkennbar hoffnungslose Fälle nach unten. Bei kleinen Zweifeln schlagen sie aber sofort los. Rechne besser damit.

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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von p__ - 20-10-2011, 17:39

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