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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#4
Wenn deine Ex doppelt kassiert macht sie sich sogar strafbar. Sie ist lt. den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet änderungen sofort mitzuteilen.

Unterhaltsvorschuss fordert das Amt zurück, ob man in den Zeiträumen leistungsfähig war oder nicht spielt für die dabei keine Rolle. Es heißt ja auch Vorschussleistung, weil sie die Leistung die Du bringst vorschießen - quasi wie ein Kredit und den darfst Du irendwann zurückzahlen.

Geh aber mal davon aus, das deine Exe nix gemeldet hat, denn dann hättest Du schon längst Post von denen. Ich würde jetzt artig an die Frau zahlen und sonst ganz ruhig abwarten. Du kannst doch nachweisen, ab wann du gezahlt hast und für den Zeitraum darf sie dann artig zurückzahlen Big Grin
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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von mari.mand - 20-10-2011, 17:59

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