20-10-2011, 18:11
(20-10-2011, 17:59)mari.mand schrieb: Unterhaltsvorschuss fordert das Amt zurück, ob man in den Zeiträumen leistungsfähig war oder nicht spielt für die dabei keine Rolle.
Wen nicht leistungsfähig ist und noch ein paar andere Bedingungen erfüllt (z.B. Nichtexistenz eines Titel und fehlende nachträgliche Legitimierung einer Forderung) ist nicht unterhaltspflichtig, kann und muss auch keinen Unterhaltsvorschuss ersetzen.