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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#10
(20-10-2011, 18:59)trefad schrieb: Wenn jetzt einer einen Anspruch hat und der andere aber keine Pflicht ist für mich nicht eindeutig geklärt, wer von beiden hier zu seinem Recht kommt.
Die Pflicht für Dich, für den Unterhalt aufzukommen, besteht grundsätzlich. Und beide kommen zu ihrem Recht, so wie Du das hier in diesem Fall nennst. Wenn Du nicht leistungsfähig warst/bist, bekommst Du das Recht, nicht, oder nur zum Teil zahlen zu müssen.

Wenn Du nicht leistungsfähig bist/warst, bekommt das Kind das Recht, Unterhaltsvorschuss zu erhalten.

Und Übrigens: Das JA kann viel rumblöken. Solange Du nicht durch ein Gericht verurteilt wurdest, können die sich auf den Kopf stellen und mit dem Ar... Fliegen fangen!
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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von blue - 20-10-2011, 19:22

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