Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#11
(20-10-2011, 19:22)blue schrieb: Und Übrigens: Das JA kann viel rumblöken. Solange Du nicht durch ein Gericht verurteilt wurdest, können die sich auf den Kopf stellen und mit dem Ar... Fliegen fangen!

Aber ich check das nicht. Wenn sie das Geld nicht zurückfordern können, warum versuchen sie es dann? Das sind schlecht bezahlte Beamte mit einem ganz beschissenen Job (natürlich selbst Schuld). Da mache ich mir die Hände doch nicht auch noch schmutzig und riskiere Ärger. Und wenn es eine Dienstanweisung ist, ist das eine derbe Nummer. Oder sind Väter, die keinen Unterhalt leisten öffentlich so tief unten, dass es keine Rolle spielt, wenn publik wird, dass das Jugendamt versucht, diese systematisch unrechtmäßig abzuzocken? Wäre natürlich eine Erklärung.

Aber ich traue der Sache trotzdem nicht. Das JA schreibt mir dann also irgendwann, ich müsse zurückzahlen und bietet mir eine Ratenzahlung an. Ich reagiere gar nicht oder schreibe, dass ich damals nicht leistungsfähig war und als nächstes hab ich eine Vorladung zum Gericht im Briefkasten.

Auf Wikipedia lese ich dann sowas:

"Ist aber der Unterhaltsanspruch übergegangen, kann der andere Elternteil nicht mehr mit befreiender Wirkung Unterhalt an sein Kind zahlen. „Mit befreiender Wirkung“ bedeutet, dass er von seiner Unterhaltsschuld für den jeweiligen Monat nur dann befreit wird, wenn er seine Unterhaltszahlung an die Unterhaltsvorschusskasse leistet. Anders ausgedrückt: Sollte er seine Unterhaltszahlungen für diejenigen Monate, während der das Kind Leistungen nach dem UVG erhält, an das Kind zahlen (z. B. indem er den Betrag an die Mutter überweist), so bleibt seine Unterhaltspflicht für die jeweiligen Monate trotzdem noch bestehen. Er hätte dann seine Unterhaltszahlungen zusätzlich noch an die Unterhaltsvorschusskasse zu entrichten."

Mir hat das JA ganz am Anfang auch geschrieben, ich dürfte der Mutter jetzt kein Geld mehr zahlen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von trefad - 20-10-2011, 19:59

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltsvorschuss laufender Bezug Arminius 6 4.771 15-05-2019, 07:31
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste