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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#12
(20-10-2011, 19:59)trefad schrieb: Aber ich check das nicht. Wenn sie das Geld nicht zurückfordern können, warum versuchen sie es dann?
Sie sind dazu verpflichtet, weil die Kassen der Stadt und der Länder immer leer sind. Ausserdem haben sie nicht zu befürchten, Gerichts- oder Anwaltskosten zahlen zu müssen. Wenn sie nichts bekommen, weil ein Gericht so entschieden hat, dann sind sie eben nur beschäftigt worden! Damit begründet sich ihre Existenzberchtigung.


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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von blue - 20-10-2011, 20:05

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