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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#19
Aber wenn es Jugendämter gibt, die vor Gericht gehen, um sich einen Titel zu holen für Unterhaltsvorschuss, der gezahlt wurde, als der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig war, dann scheint die Sache ja tatsächlich nicht eindeutig zu sein. Mangelnde Geistesgabe deutscher Beamten hin oder her. Es rennt doch nicht alle Wochen ein JA-Mitarbeiter zum Gericht, um ein aussichtsloses Verfahren zu verlieren. Es sei denn er hat Spaß an Gerichtsverfahren, wie blue. Wie also kann so so ein JA so ein Verfahren gewinnen? Ausgangslage: Im gesamten Zeitraum in dem Leistungen nach dem UVG gezahlt wurden, war der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig (worüber es kein Urteil gibt).
(20-10-2011, 21:00)blue schrieb:
(20-10-2011, 20:52)trefad schrieb: .... und macht sich schlecht beim Arbeitgeber.
Erklär das mal etwas näher. Hat Dein Arbeitgeber Probleme damit, wenn ein Teil Deines Gehaltes gepfändet werden würde?

Das sicher auch. Macht der Buchhaltung schließlich Arbeit. Ich meinte aber einfach die Tatsache, dass ich hinlatschen muss und und sagen muss: Chef ich brauch nächste Woche einen Tag frei, hab nen Gerichtstermin. Macht sich irgendwie nicht so gut, finde ich.

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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von trefad - 20-10-2011, 21:00

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