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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#28
Rainbow 
Der TS vergisst auch die 5% Pauschale für die sg. "Berufsbezogene Aufwendungen"!

Hat der TS Kontauszüge oder Quittungen die die Zahlungen an die KM belegen?

Ich würde anhand des Einkommens mir den KU berechnen lassen und erst mal für 12. Monte über diesen Betrag einen Titel beim Notar machen lassen!

Die UVK muss die nachgewiesenen Unterhaltszahlungen an die KM anrechnen bzw. anerkennen. Die Anweisung keinen Unterhalt mehr direkt an die KM zu zahlen kann man bei Nachweis der tatsächlich erfolgten Zahlung ignorieren!

Habe ich selber so gemacht und es funktioniert auch wenn die KM Rechte an das JA/Behörde abgetreten hat.

Lasst euch vom JA nicht Kirre machen - der Vater zahlt nachweislich seinen Satz den er muss an die KM und GUT ist es!

Tip: Der TS sollte anfangen Bewerbungen zu schreiben und diese zu dokumentieren - da er nicht den vollen Satz KU zahlen kann/muss. Damit nimmt man dem JA einen weiteren Hebel.

Väter hört endlich auf die Jugendämter auf ein Podest zu heben wo sie niemals hingehören! ;-)

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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von S-Klasse - 21-10-2011, 08:48

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