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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#39
(21-10-2011, 15:09)Eifelaner schrieb: Daher sollten diese Fragen erst einmal geklärt werden, bevor hier weiter spekuliert wird.
Nicht nochmal bitte! Das ist doch eigentlich zwischenzeitlich klar.

Die wirklichen Spekulationen beziehen sich auf irgendeinen Zeitraum in der Vergangenheit, in dem die Kimu mal irgendwann, irgendwie lange angeblich UVG bezogen haben soll. Der TS will dazu ohne dass er notwendige Angaben macht, eine "sichere" Antwort bezüglich evtl. Nachforderungen, Verwirkung, Verjährung, etc.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von sorglos - 21-10-2011, 15:21

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