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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#40
Bug 
(21-10-2011, 12:16)trefad schrieb: Warum sollte mich irgendwer dazu nötigen können, meinen Job zu wechseln? Ich zahle den gesetzlichen Mindestunterhalt und alles andere sind doch höchstens irgendwelche "normalen Schulden". Wenn mir jemand Geld schuldet, dann kann ich pfänden lassen, aber ich kann ihn doch nicht dazu zwingen, sich einen besseren Job zu suchen. Worauf bezieht sich Deine Aussage S-Klasse?

Das kann ich dir gerne sagen:

1) du wirst bei einem Einkommen, dass bei 1.300 Netto liegt, wenn du alles beherzigst was hier steht, nicht den vollen, untersten Satz DDT zahlen müssen!

2) du wirst dann schnell merken das je nach SB bei der UVK/JA dir dann schnell "Auflagen" aufgenötigt werden, also Nachweis von Bewerbungen damit du mehr Einkommen erzielst um den vollen KU zahlen zu dürfen.

--> Stichwort "Erwerbsobliegenheit Kindesunterhalt" du beugst damit unnötigen Schikanen vom JA, der UVK, dem Anwalt oder dem evt. Gericht vor.

3) lese dich in Ruhe ein in das Thema und lass dich nicht vom Anwalt der Ex oder dem JA Nervös machen. Mit kurzen Fristen und teilweise gesetzeswidrigen Praktiken bzw. Forderungen versuchen die SB vom Amt dich einzuschüchtern.

Was ich dir geschrieben habe, wurde von mir selbst erfolgreich angewendet - bei ähnlichem Nettoeinkommen zahle ich genau 200 Euro und damit Freiwillig mehr als ich müsste - genau wären es 177,30 Euro.

Kein Titel, kein JA, kein Streß! Fordern können die vieles von mir.

Wenn du regelmäßig zahlst was du kannst nach DDT und bereinigtem Einkommen, kann dich niemand zwingen beim JA einen für dich, unnötigen und äußerst ungünstigen Titel abzulegen!

Wichtig ist Umgang und regelmäßiger Kontakt mit dem Kind/Kindern.

MERKE DIR DAS GENAU.

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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von S-Klasse - 21-10-2011, 15:24

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