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Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
#10
Bei meiner ältesten Tochter ging das ganz automatisch, dass mit Beginn der Volljährigkeit kein laufender Unterhalt mehr gefordert wurde. Die Titel müsste ich ja dann von meinen Töchtern einfordern, oder wer hat die ?

Was ist, wenn die volljährigen Töchter den Unterhaltsrückstand nicht einfordern ? Kann das die Mutter von sich aus, ohne Vollmacht der Kinder ?

Meine älteste Tochter wird nichts einfordern, wir beide haben heute wieder ein super Verhältnis und sie hasst heute ihre Mutter dafür, dass sie den Umgang mit mir verhindert hat.

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Bei der Hausdurchsuchung ging es u.A. um Bargeld und allen Unterlagen die belegen können, dass ich mehr verdient haben könnte als angegeben.

Dass ich mir noch einen Zweitjob suche, um mehr Geld zu verdienen, hat die letzten 8 Jahre keiner gefordert !?

Ich grüsse Euch alle !
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RE: Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht - von pinselpaul - 21-10-2011, 15:54

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