21-10-2011, 20:37
S-Klasse empfiehlt sich den Link in Ruhe durchzulesen und dies als Warnung und Chance zu sehen, vor allem aber um daraus etwas zu Lernen.
Zitat:
" Bietet der zum Unterhalt verpflichtete Vater ernsthaft die Betreuung des gemeinsamen Kindes an, erhöht dies den Umfang der Erwerbsobliegenheit der Mutter. Bei der das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (BGH, Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 20/09)."
Unterhaltsrecht -
Zitat:
" Bietet der zum Unterhalt verpflichtete Vater ernsthaft die Betreuung des gemeinsamen Kindes an, erhöht dies den Umfang der Erwerbsobliegenheit der Mutter. Bei der das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (BGH, Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 20/09)."
Unterhaltsrecht -