01-11-2011, 18:38
Zahlknecht schrieb:Meine neue RA hat den Unterhalt neu berechnet und meine EX bekommt jetzt nur noch 160,-statt 428,- ...hat sie dabei auch Dein sechs-jähriges Kind berücksichtigt, demggü Du ja auch unterhaltspflichtig bist ... ?
Zahlknecht schrieb:da sie sich nicht auf das Schreiben meiner RA gemeldet hat werde ich eine Abänderungsklage einreichen und Pfändungsschutz beantragen.Habe für diesen Monat auch nur 160,- überwiesen wie sieht es aus kann die Ex jetzt mein Konto dicht machen und mir den Rest pfänden?das kann sie bei bestehendem Titel!
Allerdings hast Du dann die Möglichkeit, im Wege der VollstrAbwKlage dich dagg zu wehren.
Ich bin mir allerdings nicht so sicher wie Dein Anwalt, dass die Nichtbeantwortung des Schriftsatzes eine Einbehaltung des Unterhalts rechtfertigt.
Dass wäre vergleichbar einem kfm. Bestätigungsschreiben, auf das der andere Kaufmann nicht reagiert und das er sich deshalb zurechnen lassen muss.
Im Unterhaltsrecht gibts aber keine Kaufleute, sondern nur Anspruchsberechtigte und Zahlesel.