(01-09-2008, 15:57)css schrieb: die frage ist, was ist eine zulässige berufliche neuorientierung?? ganz konkret was ist hier zulässig und was nicht?? ich bin in so was gefangen, hätte aber die möglichkeit einen neuen job anzunehmen, allerdings würde ich das erste jahr weniger verdienen, dann aber mehr als jetzt.Nicht zulässig wäre nach meinem Rechtsempfinden eine Vollzeitstelle gegen eine Teilzeitstelle auszutauschen, obwohl man mehr leisten könnte.
wenn dieser wechsel zulässig währe, hätte ich ne völlig neue perspektive.
Ich weiß ja nicht, was du genau vor hast. Aber da würde die Entscheidung doch passen!
(Merkwürdigerweise ist die Entscheidung nicht in der Datenbank des BVerfG zu finden.)
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.