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Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletung
#10
(02-11-2011, 23:37)sorglos schrieb:
(02-11-2011, 22:27)mari.mand schrieb: Eine wäre : Können die das Haus meiner Eltern durchsuchen um an meine Adresse zu gelangen??? Meine Eltern haben sie nicht, wir treffen uns im Chat und irgendwo halt Smile Hab ich extra so gemacht, damit sie da rausgehalten werden.
Das ist ein wichtiger Tip, für alle die ähnliches irgendwann befürchten: Es ist enorm wichtig, seine Eltern, Verwandtschaft und gute Freunde durch Nichtwissen zu schützen.

das ist überhaupt nicht wichtig: §§ 52 ff StPO beachten!

Und bei diesen Personen (wie auch grundsätzlich bei anderen Dritten, nicht dem Personenkreis der Aussageverweigerungsrechte unterfallenden) findet selbstverständlich auch keine Hausdurchsuchung statt.

Lest Ihr zuviel Kriminalromane?


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RE: Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletung - von Ibykus - 03-11-2011, 02:29

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