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Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletung
#12
(02-11-2011, 22:57)Exilierter schrieb:
(02-11-2011, 22:38)p schrieb: Mehr als Unterhaltsvorschuss?

Wenn ja, dann würde die Strafanzeige verpuffen. Das sollte dann ein Strafverteidiger dem Richter erklären.

Soll mari.mind einen Strafverteidiger anheuern? Abgesehen von den Kosten, würde es bedeuten, das er über den Anwalt juristisch ansprechbar ist...
Oder einfach nichts machen? Auf Einstellung des Verfahrens bzw. Verjährung (falls man längere Zeit im Ausland bleibt) hoffen.

Was wäre die richtige Strategie für mari.mind?
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RE: Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletung - von FreiHerr - 03-11-2011, 09:51

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