03-11-2011, 18:54
hi skipper,
aber ab 18 ist es doch so das wohl auch ich ein auskunftsrecht über einkommen der exe habe und ein auskunftsrecht gegenüber dem einkommen meines sohnes - oder? dann kann ich denen doch mein einkommen nennen sie aber daraum bitten mir auch deren unterlagen zukommen zu lassen - denn sonst können die ja berechnen was sie wollen und des glaub ich haut nicht hin!
deshalb - wie würdest du in diesem fall vorgehen um an die unterlagen der "gegenseite" zu gelangen??
aber ab 18 ist es doch so das wohl auch ich ein auskunftsrecht über einkommen der exe habe und ein auskunftsrecht gegenüber dem einkommen meines sohnes - oder? dann kann ich denen doch mein einkommen nennen sie aber daraum bitten mir auch deren unterlagen zukommen zu lassen - denn sonst können die ja berechnen was sie wollen und des glaub ich haut nicht hin!
deshalb - wie würdest du in diesem fall vorgehen um an die unterlagen der "gegenseite" zu gelangen??