03-11-2011, 23:02
(03-11-2011, 19:35)Skipper schrieb: Ich gehe mal davon aus, daß das Amt die Verhältnisse aller Pflichtigen prüfen wird.
Dazu sind sie überhaupt nicht legitimiert, auch wenn sie sich wie üblich wie Graf Rotz vom hohen Berge aufblasen.
Zunächst mal hat das Kind seine Bedürftigkeit darzutun. Und bereits da kommt schon wieder die alte, rechtsbeugende Jugendamtsarroganz raus: Sie fragen nicht das Kind nach Nachweisen, um die dem Vater zu schicken, wie es korrekt wäre, sondern zuallererst wird gleich mal ein Fragebogen auf den Vater abgeschossen, um in seinen Finanzen zu schnüffeln.
Auch wenn es durch jahrzehntelange Verdrehungen fast verschüttet ist: Unterhalt funktioniert NICHT so, dass man mal in intime Details hineinglotzen darf, ob da was zu holen ist. Erst muss substantiiert vorgetragen werden "ich bin unterhaltsbedürftig, weil... " und dann kommt die Frage nach den Verhältnissen desjenigen, den man gerne abkassieren möchte.