04-11-2011, 00:25
p,
ich hatte bereits zu erkennen gegeben, daß mir die ANSPRÜCHE unklar seien, nach denen das JA Auskünfte einholen oder gar verlangen könne, ob und welche Infos es in einer beratenden und vermittelnden Funktion nach § 18 Abs. 4 SGB VIII verlangen oder weitergeben darf.
Prüfen im Sinne von Auswertung von gegebenen Daten darf jeder, machen wir hier doch tagtäglich..
Das Kind kann mE JEDEN bitten, den Vater anzuschreiben, ihn um Auskünfte BITTEN.
Ich sehe es allerdings ganz ähnlich:
Das JA hat sich hier auf Beratung und allenfalls Vermittlung zu beschränken... und auch so aufzutreten.
Je nachdem, wie das Schreiben des JA formuliert ist, würde ich eine Vermittlung ablehnen und auf einen direkten Kontakt mit dem volljährigen und fordernden Kind bestehen.
ich hatte bereits zu erkennen gegeben, daß mir die ANSPRÜCHE unklar seien, nach denen das JA Auskünfte einholen oder gar verlangen könne, ob und welche Infos es in einer beratenden und vermittelnden Funktion nach § 18 Abs. 4 SGB VIII verlangen oder weitergeben darf.
Prüfen im Sinne von Auswertung von gegebenen Daten darf jeder, machen wir hier doch tagtäglich..
Das Kind kann mE JEDEN bitten, den Vater anzuschreiben, ihn um Auskünfte BITTEN.
Ich sehe es allerdings ganz ähnlich:
Das JA hat sich hier auf Beratung und allenfalls Vermittlung zu beschränken... und auch so aufzutreten.
Je nachdem, wie das Schreiben des JA formuliert ist, würde ich eine Vermittlung ablehnen und auf einen direkten Kontakt mit dem volljährigen und fordernden Kind bestehen.