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Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum
#38
Nachtrag:

Wenn der Sohnemann jetzt Forderungen hat, darf das liebe Jugendamt gerne beraten, und das bis zum 21ten Lebenjahr. Sie dürfen fordern was sie wollen, das interessiert nicht weiter, denn sie können schlicht und ergreifend nicht für ihn tätig sein oder gar beauftragt sein. Wenn das Amt das behauptet, ist das ein Witz. Würde ich mir glatt die Legitimation vorlegen lassen und mich dann in Richtung Rechtsdienstleistungsgesetz weiterbewegen...
Vielleicht mag Mutti mit Sohn ja auch die örtliche Krankenkasse beauftragen Deine Auskünfte aufzudecken?!

Auf den Seiten einiger Jugendämter steht das ganz nett, z.B. hier bei der Stadt Nürnberg:

"Junge Volljährige können sich in Unterhaltsangelegenheiten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vom Jugendamt beraten lassen.
Bei geringem eigenen Einkommen kann vom Amtsgericht Beratungshilfe nach dem Beratungsgesetz gewährt werden. Dann ist die Vertretung durch einen Anwalt eigener Wahl kostenlos. Der Antrag auf Beratungshilfe ist - sofern der Antragsteller seinen Wohnsitz in Nürnberg hat - beim der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes Nürnberg (Anschrift: Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg; Tel. 0911 / 321 - 01) einzureichen."

Oder hier aus Saarbrücken:
"Das Jugendamt berät und unterstützt junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag kostenfrei bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Eine rechtliche Vertretung im Rahmen einer Beistandschaft (wie zu Zeiten der Minderjährigkeit) ist allerdings nicht mehr möglich"

Das heisst: Die übereifrige Dame vom Jugendamt, darf mal anklopfen, höflich fragen ob Du denn gewillt bist mit ihr im Sinne des Sohnes zu arbeiten oder nicht - und wenn Du "NEIN" sagst, darf der Sohnemann sich ans Gericht wenden und einen Antrag stellen. Er ist nun volljährig, darf Auto fahren, wählen gehen und sein Leben eigenverantwortlich führen. Dazu zählt auch Deine Hilfe, indem Du ihm genau das beibringst:
Nicht Mutti und Jugendamt sind für Dein Geld zuständig, sondern DU, mein Sohn.

Kurzum: Mit den Weichspülern vom Jugendamt verhandelt man nicht.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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sohn ist 18 und brief vom jugendamt wegen praktikum - von camparso - 03-11-2011, 17:57
RE: sohn ist 18 und brief vom jugendamt wegen praktikum - von vorsichtiger - 05-11-2011, 08:29

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